Welches Erbrecht gilt?

Welches Erbrecht gilt?
Nach der europäischen Erbbaurechtsverordnung hängt vom letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers sowohl die internationale Zuständigkeit als auch das anwendbare Erbrecht ab. Örtlich zuständig für die Nachlassangelegenheit ist nunmehr grundsätzlich das Nachlassgericht des Bezirks, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte. Hatte der Erblasser keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg örtlich zuständig, wenn der Erblasser Deutscher ist oder sich in Deutschland Nachlassgegenstände befinden.

Allein dadurch, dass der spätere Erblasser sich beispielsweise aus Kostengründen in ein Pflegeheim im Ausland begibt, kann ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommen. Gerade dann, wenn der Erblasser aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr geschäftsfähig ist, hat er möglicherweise seinen Aufenthaltsort nicht einmal willentlich oder nicht freiwillig gewählt und damit letztendlich keinen Einfluss darauf, welches Erbrecht für ihn gilt.

Es ist daher in jedem Falle sinnvolle, ein Testament zu errichten, in dem neben der Erbfolge festgelegt wird, welches Erbrecht im Falle des Todes des Erblassers gelten soll.

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Klaus-Peter Scholz
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