Jeder kennt das Problem: Man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt und ist der Meinung, man sei schuldlos. Wie soll man sich verhalten?
Angebote, den Unfallschaden abzuwickeln, gibt es von vielen Seiten, nicht zuletzt vom Autohaus, in dem man das Fahrzeug gekauft hat und in dem man vielleicht im Falle eines Totalschadens auch ein neues Auto kaufen möchte.
Grundsätzlich gilt jedoch: Man sollte sich unabhängig beraten und vertreten lassen. Unfallabwicklung ist Sache von Rechtsanwälten, nicht von Kaufleuten. Das Autohaus mag in der Lage sein, den reinen Sachschaden am Auto abzuwickeln, nicht jedoch Schäden z.B. an transportierter Sachen. Auch die Abwicklung von Schmerzensgeldansprüchen und sonstigen mit dem Unfall zusammenhängenden Schäden, die nicht am Fahrzeug selbst eingetreten sind, werden vom Autohaus nicht abgewickelt. Dann ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ohnehin unerlässlich. Lassen Sie sich also besser anwaltlich und nicht kaufmännisch vertreten! Wenn Sie am Unfall schuldlos sind, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung schließlich auch Ihren Anwalt.
Ihr
Rechtsanwalt und Notar
Klaus-Peter Scholz