Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung
Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass es einem Erblasser durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung möglich ist, seinen letzten Willen gegenüber den Erben durchzu-setzen und zwar ggf. auch gegen deren Willen. Der Testamentsvollstreck hat meist die Aufgabe, den Nachlass auseinanderzusetzen oder Pflichten aus dem Testament zu erfüllen. Ihm können aber auch andere Aufgaben z.B. die zeitweise oder dauernde Verwaltung des Nachlasses übertragen werden. Erblasseranordnungen, die für die Verwaltung getroffen werden, hat er zu befolgen.

Grundsätzlich hat der Testamentsvollstrecker aber einen Ermessensspielraum, auf welche Art und Weise er die Erblasseranordnungen im Rahmen der Nachlassabwicklung umsetzt. Deshalb ist es für denjenigen, der sein Testament errichtet, sinnvoll, einen geeigneten Testaments-vollstrecker auszuwählen. Der Testamentsvollstrecker sollte nach Möglichkeit wesentlich jünger sein, als der Erblasser, damit er diesen überlebt. Er sollte geschäftlich erfahren und gesund sein und möglichst kein eigenes Interesse am Nachlass haben, damit er ihn objektiv verwalten kann. Die meisten Testamentsvollstrecker sind Vertraute des Erblassers. Daneben gibt es aber auch berufsmäßige Testamentsvollstrecker.

Ob eine Testamentsvollstreckung auch in Ihrem Falle sinnvoll ist, kann Ihnen Ihr Notar im Rahmen einer Beratung über die Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages sagen.
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