Immer dann, wenn gegen Sie Ermittlungen geführt werden sei es von der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Straftat, sei es von der Ordnungsbehörde wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit - werden Sie, wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, bemüht sein, den Vorwurf zurückzuweisen und den Sachverhalt aus Ihrer Sicht zu schildern. Das ist leider oft ein Fehler! Schweigen Sie lieber. Derjenige, bei dem Sie Ihre Aussage machen, nimmt diese vielleicht nicht so auf, wie Sie sie gemeint haben oder versteht Sie anders, als Sie es wollen. Vielleicht drückt er sich bei der Niederschrift Ihrer Aussage ohne böse Absicht einfach nur falsch aus. Das, was dann im Protokoll steht, ist kaum je zu beseitigen und kann zu Ihrem Nachteil im Verfahren verwendet werden.
Nehmen Sie sich besser einen Anwalt, der erhält Einsicht in die Ermittlungsakte und kann Ihnen dann sagen, welche Erkenntnisse die Ermittlungsbehörde hat. Erst dann ist eine sachgerechte Verteidigung gegen den Vorwurf möglich und sinnvoll; vorher sollte sich niemand äußern.
Sorgen Sie auch dafür, dass keiner Ihrer Angehörigen z.B. am Telefon Angaben macht, die Sie später belasten könnten. Sie und Ihre Familienangehörigen haben das Recht zu schweigen. Nutzen Sie es. Kein Beschuldigter muss bei der Polizei eine Aussage machen. Liefern Sie nicht selbst den Strick, an dem man Sie dann aufhängt!