Der Erwerb von Grundbesitz in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat den Vorteil, dass kein Gesellschafter seinen Anteil ohne Mitwirkung des anderen veräußern kann. Auch im Falle der Pfändung bringt er wegen der Möglichkeit grundsätzlich formfreier Übertragung von GbR-Anteilen Vorteile; ein Gläubiger oder der Insolvenzverwalter kann kaum je nachprüfen, ob der Schuldner noch Anteilsinhaber ist.
Besonders günstig erscheint der Erwerb in GbR bei ungewissen künftigen Finanzierungsbeiträgen, etwa bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, da diese Erwerbsform „bewegliche Beteiligungsquoten“ ermöglicht. Würde die Bruchteilsgemeinschaft mit festen Anteilen gewählt, könnten bei unterschiedlich hohen Leistungen der Erwerber, die nicht der Erwerbsquote entsprechen, Schenkungsteuer anfallen.
Die Quotenverschiebung innerhalb der GbR löst Grunderwerbsteuer erst aus, wenn mindestens 95 % der Anteile in einer Hand vereinigt sind. Dies ist besonders beim Erwerb zwischen Geschwistern von Bedeutung, wo ansonsten - bei Direktübertragung von Grundstücksanteilen - Grunderwerbsteuer anfallen würde. Allerdings gibt es bei dieser Erwerbsform auch Nachteile. Lassen Sie sich daher bei einem Grundstückserwerb von ihrem Notar beraten und fragen Sie Ihren Steuerberater.