Wer ein Testament selbst und ohne Notar errichtet, spart die Gebühren, die der Notar für die Errichtung des Testamentes erhielte. Dennoch kann es deutlich teurer werden, ein Testament selbst zu errichten. Dann nämlich, wenn Grundbesitz oder Firmenbeteiligungen des Erblassers vorhanden sind, wird bei einem vom Erblasser selbst errichteten Testament zur Berichtigung des Grundbuches oder zur Anmeldung im Handelsregister ein Erbschein erforderlich. Dieser verursacht dem Erben oft Gebühren, die doppelt so hoch sind wie diejenigen, die der Notar für die Errichtung des Testamentes erhalten hätte. Wenn jedoch ein bei einem Notar errichtetes sogenanntes öffentliches Testament vorhanden ist, erspart das bei klarer Bestimmung des Erben und wenn dieser die Erbschaft nicht ausschlägt, den Nachweis der Erbschaft durch einen Erbschein.
Ferner wird durch ein notarielles Testament die Gefahr von Unklarheiten im Testament verringert, an der viele privatschriftliche Testamente wegen des unübersichtlichen Erbrechts und unklaren Formulierungen leiden. Darüber hinaus wird durch ein notarielles Testament die Fälschung oder Unterdrückung des Testamentes praktisch ausgeschlossen.Deshalb empfiehlt es sich häufig, das Testament durch einen Notar errichten zu lassen.