Die Banken machen es uns vor. Sie vergeben Darlehen nur dann, wenn der Darlehensnehmer für die Rückzahlung des Darlehens eine ausreichende Sicherheit bietet, also beispielsweise ein Kontoguthaben oder ein Wertpapierdepot verpfänden kann oder zu Gunsten des Darlehensgebers sein Grundstück durch eine Hypothek oder Grundschuld belastet.
Auch der Privatmann sollte bei Geldgeschäften an seine Sicherheit denken und sich entsprechend absichern. Dabei kommt es nicht nur darauf an, einen Darlehensvertrag fehlerfrei zu formulieren, sondern auch die Bestellung von Sicherheiten in rechtlich einwandfreier Weise vorzunehmen. Es muss nicht immer ein Grundstück als Sicherheit vorhanden sein. Oft reicht auch zum Beispiel die Übereignung eines Kraftfahrzeuges zur Sicherheit an den Darlehensgeber aus. Diese Art von Geschäften ist nicht ganz unproblematisch und sollte daher einem Fachmann überlassen werden. Hier kann der Notar wertvolle Hilfestellung bieten. Es ist immer sicherer und meist auch billiger, Rat oder Hilfe eines Fachmanns einzuholen - auch wenn dies Gebühren auslöst - als sein Geld durch Unkenntnis zu verlieren. Auch bei einem Notar können Sie vorher fragen, was seine Leistungen Kosten. Oft ist dies weniger als man denkt!