Wenn man Schulden hat, die man zurzeit nicht bezahlen kann, ist der Gläubiger zwar oft bereit, ein wenig zu warten; eines will er aber meist auf jeden Fall: einen Vollstreckungstitel.
Einen solchen Titel, also eine vollstreckbare Urkunde, könnte der Gläubiger im Mahnverfahren in Form eines Vollstreckungsbescheides erwirken. Er könnte auch im Klagverfahren ein Urteil erstreiten, welches den Schuldner zur Zahlung verpflichtet. Beides hat den Nachteil, dass es wegen der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten, teuer werden kann und das Verfahren meist recht lange dauert.
Es gibt für den Schuldner jedoch die Möglichkeit, dem Gläubiger freiwillig und sehr viel billiger und schneller zu einem Titel zu verhelfen: Er kann bei einem Notar ein sogg. Schuldanerkenntnisses errichten lassen, mit dem er die geschuldete Forderung anerkennt und sich der Vollstreckung unterwirft. Die Kosten dafür sind gering. Bei einer Forderung von € 1.000,-- kostet ein solches Schuldanerkenntnis gerade einmal € 11,90, bei einer Schuld von € 5.000,-- gerade einmal € 48,30. Selbst bei einer Schuld von € 20.000,-- liegen die Kosten nicht höher als € 85,68. Ein Schuldanerkenntnis ist daher für beide Seiten oft die billigste und schnellste und damit die beste Lösung.