Wenn mehre Personen ein Grundstück erwerben wollen, stellt sich stets die Frage, wer welchen Anteil erwirbt, also ob z.B. bei zwei Erwerbern jeder die Hälfte erwerben soll. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass eine aus den Erwerbswilligen bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) das Grundstück erwirbt. Dies kann Vorteile im Bereich der Grunderwerbssteuer bieten, wenn ein Anteil später auf eine andere Person übertragen werden soll, denn die Steuer fällt nur an, wenn sich der Gesellschafterbestand innerhalb von fünf Jahren dergestalt ändert, dass mindestens 95% der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Auch bedarf die Übertragung von Anteilen an der GbR nicht der notariellen Beurkundung, was Kosten erspart.
Dennoch ist bei der Wahl des Erwerbsverhältnisses Vorsicht geboten. Die Veräußerung eines GbR-Anteils ist - wenn der Gesellschaftsvertrag nicht Abweichendes regelt - nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich und hinsichtlich des Nachweises der Gesellschafterstellung können Schwierigkeiten auftreten, die die Veräußerung des gesamten Grundstücks erschweren. Lassen Sie sich also vor dem Grundstückserwerb durch Ihren Steuerberater und Ihren Notar beraten.