Machen Sie vom Recht zu schweigen Gebrauch!

Machen Sie vom Recht zu schweigen Gebrauch!
Leider erlebt man es als Strafverteidiger immer wieder, dass Zeugen, die später zum Beschuldigten gemacht werden, sich von Ermittlungsbeamten überrumpeln lassen. Ohne dass die Frage geklärt wird, ob man Zeuge ist oder eine Beschuldigung im Raum steht, machen sie eine Aussage vor der Polizei, stimmen, ohne auch nur zu versuchen, einen Verteidiger zu kontaktieren, einer Durchsuchung ihrer Wohnung zu, fragen nicht einmal nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, verzichten auf die Hinzuziehung von Zeugen und sind bereit, Speichelproben und Fingerabdrücke abzugeben.

Dieser Versuch des Wohlgefallens gegenüber Ermittlungsbehörden kann sich bitter rächen, denn ein Beschuldigter kann keineswegs davon ausgehen, dass die Ermittlungsbehörden versuchen, auch die zu seinen Gunsten sprechenden Umstände aufzuklären. Das ist zwar eine gesetzliche Pflicht; die Polizei sieht allerdings, wenn sie jemanden für den Täter hält, meist keine Veranlassung zur Ermittlung von entlastenden Umständen. 

Auch werden von Beschuldigten oft Protokolle unterschrieben, ohne dass sie aufmerksam gelesen werden; es wird vergessen, sich eine Kopie geben zu lassen, obwohl dies sinnvollerweise schon vor der Unterzeichnung geschehen sollte, damit es hinterher nicht vergessen wird. Am besten man unterzeichnet gar nichts!

All das kann sich für den Beschuldigten negativ auswirken. Deswegen gilt: Sofort einen Rechtsanwalt hinzurufen, keinerlei Ermittlungsmaßnahme zustimmen, sondern ausdrücklich widersprechen und von jedem Schriftstück Kopien verlangen. Es gilt immer noch der Satz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. 

Ihr Rechtsanwalt u. Notar
Klaus-Peter Scholz
Norderstedt
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