Wir alle wissen, dass über einen Internetzugang Musik und Filme heruntergeladen werden können und dabei das Urheberrecht anderer verletzt werden kann. Dann kommt es oft zu Abmahnungen durch darauf spezialisierte Anwaltskanzleien.
Auch wenn der Anschlussinhaber selbst den Urheberrechtsverstoß nicht begangen hat, wird er Schwierigkeiten bei der Verteidigung haben. Denn der Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Rechtsverletzung begangen wird, kann sich nicht einfach damit verteidigen, dass er vorträgt, auch andere in seinem Haushalt lebende Personen hätten Zugriff auf den Anschluss. Soweit es um minderjährige Kinder geht, sind die Eltern verpflichtet, die Internetnutzung zu beaufsichtigen, um eine Schädigung Dritter durch unerlaubte Downloads zu verhindern. Allerdings genügen Eltern ihre Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Nicht ausreichend ist es, dem Kind nur die Einhaltung allgemeiner Regeln zu einem ordentlichen Verhalten aufzugeben.
Es gibt eine Menge Rechtsprechung zu diesem Thema. Sie sollten also, wenn sie eine derartige Abmahnung erhalten, unverzüglich anwaltliche Hilfe suchen und die oft kurzen Fristen nicht verstreichen lassen, sonst kann es teuer werden.