Eines ist sicher

Eines ist sicher
Mit dem Tode einher geht der Anfall der Erbschaft, also der Übergang des Vermögens des Verstorbenen (Erblassers) auf seine Erben. Wer diese Erben sind, bestimmt - wenn vorhanden - das Testament des Erblassers; hat er kein Testament errichtet, gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge kommen - neben einem etwaigen Ehegatten - die nächsten Verwandten, also insbesondere seine Kinder zum Zuge.

Problematisch ist die Angelegenheit allerdings dann, wenn bei der so genannten „Patchworkfamilie“ die Kinder des einen Ehegatten nicht gleichzeitig die leiblichen Kinder des anderen Ehegatten sind. Stirbt dann einer der Ehegatten, kommen neben dem überlebenden Ehegatten nur die Kinder des Erblassers zum Zuge.

Häufig errichten die Ehegatten, die in zweiter Ehe verheiratet sind und aus der ersten Verbindung Kinder haben, ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich wechselseitig zu Alleinerben und ihre sämtlichen Kinder zu Erben des Letztversterbenden einsetzten. Verstirbt dann ein Ehegatte, erbt der andere allein. Nach und nach überträgt er dann alle vorhandenen Werte auf seine eigenen Kinder. Nach dem Tode des zweiten Ehegatten gibt es dann praktisch nichts mehr zu erben und die Kinder des erstverstorbenen Ehegatten haben nichts geerbt.

Solche Probleme lassen sich nur durch ein geeignetes Testament lösen. Fragen Sie Ihren Notar!

Ihr
Notar Klaus-Peter Scholz
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